Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

SUMIDA Europe GmbH

Neumarkt i.d.Opf.

und

SUMIDA AG

Erlau, 94130 Obernzell

 

ISIN DE 0007659302

ISIN DE 0007659336

ISIN DE 000A0S9P70

 

Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

 

Aufgrund des Beherrschungsvertrags zwischen der SUMIDA AG, Obernzell-Erlau, und der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt i.d.OPf., vom 22. Januar 2009 erhalten die außenstehenden Aktionäre der SUMIDA AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,64 je Stammaktie und brutto EUR 0,66 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr der SUMIDA AG abzüglich von der SUMIDA AG hierauf zu entrichtender Körperschafts-teuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, woraus sich für das Geschäftsjahr 2010 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt net-to EUR 0,54 je Stammaktie und netto EUR 0,56 je Vorzugsaktie ergibt.

Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer werden von der Aus-gleichszahlung nicht abgezogen, da es sich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne von § 27 KStG handelt.

Die Ausgleichszahlung wird am 31.08.2011 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die UniCredit Bank AG.

 

Neumarkt i.d.Opf. / Obernzell, im August 2011

 

SUMIDA Europe GmbH                                      SUMIDA AG

Die Geschäftsführung                                       Der Vorstand

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